Wir durften, gemeinsam mit unserer Schwesterunternehmung der FiiM-Consult, am 27.10.2022 vor Mitgliedern des Senats Bundesverband Deutscher Mittelstand e.V. – Wir Eigentümerunternehmer – über das Thema ESG; Nachhaltigkeitsreporting trifft Mittelstand referieren. Dabei bezogen wir Stellung zur Abgrenzung Nachhaltigkeit im allgemeinen Verständnis zum dem, was die Regulatorik zum Thema Nachhaltigkeitsreporting dem Mittelstand abverlangt.
Das Kernanliegen unseres Geschäftsführers Gregor Schmidt lag im Bereich, wie soll ein Mittelständler dieses komplexe Thema in seinem Unternehmen implementieren. Fakt ist, dass auch der Mittelstand nicht von diesem Thema verschont bleiben wird.
Fakt ist ferner, dass eine Einführung und das Erstellen zuallererst mit einem gewissen Aufwand verbunden sein wird. Fakt ist weiter, dass eine auf das Unternehmen adjustierte Implementierung sehr viele Chancen und damit Nutzen liefern wird. Wichtig ist zu verstehen, dass es keine „one-size-fits all“ Maxime geben sollte, als vielmehr eine bezahlbare und somit leistbare Maßanzug Mentalität entstehen sollte.
Das geht!
Bei allem, was in Bezug zur Implementierung von ESG (Environmental-Social-Governance) bzw. CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) getan werden muss, sollten wir uns nicht verleiten lassen, den Weg des Greenwashings oder eine gewollte Verzerrung des Nachhaltigkeitsreporting anzustreben.
Gregor Schmidt zeigte hierbei die Muss-Eigenschaften auf und erläuterte in diesem Kontext den hieraus abgeleiteten zukünftigen Benchmark sowie den Terminus „Standard“.
Environmental ist mehr als nur CO2 Footprint! Von der Biodiversität über die Betrachtung der Lieferkette in Sachen Klimabelastung bis hin zum Ressourcenmanagement, ist das Spektrum weit gefasst.
Social ist mehr als nur die Frauenquote! Von der Diversity, dem Produktions- und Arbeitsschutz über Datenschutz, Produktsicherheit bis hin zum Stakeholdermanagement ist das Betrachtungsfeld beachtlich.
Governance ist mehr als nur Korruptionsbekämpfung! Das Unternehmen definiert im Rahmen seines Bedarfs und unter Beachtung nicht dispositiver Regeln für was sie – Vorstand, Geschäftsführung, Führungskräfte und Mitarbeiter*innen – stehen.
Was hat der Mittelstand durch die Implementierung jetzt bereits für einen Nutzen? Es vereinfacht die Kommunikation zwischen Unternehmen und Fremdkapitalgebern bzw. Investoren, schafft Sicherheit für die Unternehmensführung, stärkt die Position bei Verhandlungen für Investitionskredite bzw. bei der Refinanzierung – Prolongation – bestehender Kreditlinien, fördert das Image des Unternehmens nicht nur in Richtung Kunden und Lieferanten, sondern ist auch ein beachtenswerter Punkt bei der Mitarbeiterrekrutierung und -bindung. Die KEA hat zusammen mit der FiiM-Consult einen Implementierungsansatz speziell für den Mittelstand entwickelt bei dem der Unternehmer seine Bedarfsmodule – seinen Beratungsunterstützungsbedarf – für den Transformationsprozess auf seine Ressourcen hin und sein Zeitbudget selbst zusammenstellen kann. Haben wir das zertifizierte Factbook in gemeinsamen Workshops und Gesprächen erarbeitet, dient das dann – wie wir es nennen – der Hilfe zur Selbsthilfe. Im Factbook formulieren wir, welche ESG-Kennzahlen wir benötigen, welche Zielsetzung verfolgt werden soll, und definieren über einen Projektstrukturplan folglich den Zeitplan.
Richtig umgesetzt, können Unternehmen sicherlich einen qualitativen und quantitativen Nutzen aus der Regulatorik „Nachhaltigkeitsreporting“ für sich ziehen. Die Scheu davor sollte der Neugierde weichen, denn wenn etwas unausweichlich sein wird, dann nehmen wir das halb volle Glas und bestimmen den Weg dahin selbst.
Es war eine sehr interessante Veranstaltung und uns eine Ehre, vor dem Senat zu referieren.
Vielen Dank für die Einladung.
Foto: Dr. Schuster Präsident Europäischer Senat und Senator der Wirtschaft neben unserem Geschäftsführer Gregor Schmidt bei der anschließenden Podiumsdiskussion.